Unfalltaggeld (UVG): Berechnung

  • Auszahlung erfolgt ab dem dritten Tag nach dem Unfall.
  • Jahresverdienst brutto inklusive 13. Monatslohn zuzüglich Familienzulagen : 365 x 80

Trotz Einberechnung werden die Kinderzulagen für drei Monate weiter ausbezahlt.

Damit umgeht man die administrativen Umtriebe allenfalls auf die Kasse des Ehepartners umzustellen. Der Arbeitgeber hat also diese Familienzulagen weiter zu zahlen.

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