Sozialversicherungen 2023
Im Jahr 2023 stehen wichtige Anpassungen in den Sozialversicherungen an: Unter anderem tritt der Adoptionsurlaub in Kraft, und das Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung fällt weg.
ALV: Solidaritätsbeitrag fällt weg
Das sogenannte Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung (ALV) fällt per 1. Januar 2023 weg.
Gemäss Gesetzesbestimmungen darf der Solidaritätsbeitrag solange erhoben werden, bis das Eigenkapital des ALV-Ausgleichsfonds per Ende Jahr 2,5 Milliarden Franken übersteigt. Die aktuellen Zahlen der ALV zeigen, dass diese Vorgabe auf Ende 2022 erreicht wird und somit das Recht zur Erhebung des Solidaritätsprozents per 1. Januar 2023 von Gesetzes wegen automatisch wegfällt.
AHV- und IV-Renten: Erhöhung und weitere Änderungen
Die Alters- und Hinterlassenen- (AHV) sowie die Invalidenrenten (IV) von Personen mit vollständiger Beitragsdauer steigen im Jahr 2023 um 30 bis 60 Franken. Angesichts der erwarteten Teuerung von 3 Prozent und des Lohnanstiegs von 2 Prozent hat der Bundesrat beschlossen, die Renten der 1. Säule um 2,5 Prozent anzuheben. Die volle AHV-Mindestrente steigt somit auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente auf 2450 Franken pro Monat. Bei Ehepaaren wird der Plafond von 3585 auf 3675 Franken angehoben.