Sozialversicherungen 2023

Im Jahr 2023 stehen wichtige Anpassungen in den Sozialversicherungen an: Unter anderem tritt der Adoptionsurlaub in Kraft, und das Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung fällt weg.

ALV: Solidaritätsbeitrag fällt weg

Gemäss Gesetzesbestimmungen darf der Solidaritätsbeitrag solange erhoben werden, bis das Eigenkapital des ALV-Ausgleichsfonds per Ende Jahr 2,5 Milliarden Franken übersteigt. Die aktuellen Zahlen der ALV zeigen, dass diese Vorgabe auf Ende 2022 erreicht wird und somit das Recht zur Erhebung des Solidaritätsprozents per 1. Januar 2023 von Gesetzes wegen automatisch wegfällt.

AHV- und IV-Renten: Erhöhung und weitere Änderungen

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