Wenn Sie viele Überstunden geleistet haben und diese nicht durch Freizeit kompensieren konnten, kann auch eine Auszahlung erfolgen. Die Entschädigung für eine Überstunde berechnet sich anhand des Lohns zum Zeitpunkt, als die Überstunden geleistet wurden. Teilen Sie Ihr jeweiliges Monatsgehalt — ohne Kinderzulagen — durch 21,75 (durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro…